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AGB und Datenschutz

Hier sind unsere Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen abgelegt, zudem unsere Vereinbarungen zum Datenschutz. Bei Leistungsbuchung sind die entsprechenden Vertrags- und Datenschutzvereinbarungen zu unterzeichnen. 

Unterzeichnen eines Vertrages

AGB

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für die Vertragsbeziehung zwischen DOG DOOR Hundetraining (Inhaberin Frau Carmen Boelsen), im weiteren Text als „DOG DOOR“ bezeichnet und Personen, die mit DOG DOOR Hundetraining einen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kundinnen und Kunden“ genannt.

 

B. Vertragsgegenstand​

  1. ​​DOG DOOR bietet Beratungsdienstleistungen für Hunde- Mensch- Teams an. Hierbei werden vorwiegend Gruppenstunden, Einzelstunden, Workshops, Gemeinschaftsaktivitäten und Informationsveranstaltungen angeboten. Die Beratungsdienstleistung basiert auf dem Ausbildungskonzept der Inhaberin von DOG DOOR. Hierbei basieren die Trainingsmodelle wesentlich auf dem Ansatz von „Canis – Zentrum für Kynologie“. Gleichzeitig orientiert sich DOG DOOR am Leitbild der Hundeschule, welches auf der Homepage von DOG DOOR zu finden ist. Neben Handlungsanweisungen werden auch Kenntnisse zu Hunden im Allgemeinen und speziellen während der Dienstleistung durch DOG DOOR vermittelt.

  2. ​​ Bei der Buchung von Leistungen bei DOG DOOR durch die Kundinnen und Kunden erfolgt der Abschluss eines sogenannten Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Durch die der Dienstleistung immanenten Besonderheiten bei Hundetrainings kann ein definierter Erfolg der Trainingsmaßnahme nicht durch DOG DOOR zugesichert werden. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.

  3. Die Aufnahme einer Kundin bzw. eines Kunden und ihrer beziehungsweises ihres Hundes in eine der angebotenen Dienstleistungen erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch DOG DOOR. 

  4. Die Auswahl der jeweiligen Hundetrainerin beziehungsweise des jeweiligen Hundetrainers für die jeweilige Dienstleistung obliegt ausnahmslos DOG DOOR. 

  5. Die Unterrichtsstunden dauern regelhaft 60 Minuten, es sei denn eine andere Vereinbarung wurde getroffen.

  6. Die Dienstleistungen von DOG DOOR werden an unterschiedlichen Orten erbracht. Die Festlegung der Örtlichkeit wird durch DOG DOOR bestimmt und den Kundinnen und Kunden mit ausreichender Vorlaufzeit mitgeteilt. 

  7. Kommt es zu Störungen in Gruppenangeboten, da einzelne Hunde nicht miteinander verträglich sind, so wird den Kundinnen und Kunden durch DOG DOOR eine alternative Gruppe angeboten. Sofern das Alternativangebot nicht durch die Kundinnen und Kunden angenommen wird erfüllt dies die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages und DOG DOOR erstattet auf schriftlichen Antrag der Kundin beziehungsweise des Kunden den anteiligen Kursbeitrag der nicht in Anspruch genommenen Dienstleistung zurück.

 

C. Pflichten der Kunden und des Kunden

1. Die Kundin beziehungsweise der Kunde sichert zu, dass der teilnehmende Hund folgende Bedingungen erfüllt:

  • Eine behördliche Anmeldung ist erfolgt.

  • Eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund ist abgeschlossen.-

  • Es bestehen keine tierärztlichen Bedenken gegen die Teilnahme des Hundes an der jeweiligen Dienstleistung

  • Es ist ein regelrechter Impfstatus vorhanden.

2. Auf Verlangen kann DOG DOOR sich Nachweise zu den zuvor genannten Bedingungen vorlegen lassen. Sofern einer der Nachweise nicht erbracht werden kann, so wird keine weitere Dienstleistung durch DOG DOOR erbracht. Die Kundin beziehungswiese der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Rückzahlung der vollen oder entsprechend anteiligen Dienstleistungshonorare.  

3. Die Kundin beziehungsweise der Kunde ist verpflichtet gegenüber DOG DOOR vor Dienstleistungsbeginn chronische oder ansteckende Krankheiten, auffälliges Verhalten, o. ä. des teilnehmenden Hundes anzuzeigen. 

4 Liegen ansteckende Krankheiten vor, so wird der Hund vom Unterricht ausgeschlossen. In diesem Fall besteht kein Anrecht auf eine volle oder anteilige Erstattung der Dienstleistungshonorare.

5. Über eine Läufigkeit einer Hündin ist DOG DOOR durch die Kundinnen und Kunden vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.

6. Es besteht eine Mitwirkungspflicht der Kundinnen beziehungsweise Kunden durch ihre Anwesenheit bei den Dienstleistungsangeboten vor Ort zu sein, es sei denn eine geeignete Ersatzperson übernimmt diese Mitwirkungspflicht oder DOG DOOR und die Kundinnen und Kunden vereinbaren eine anders lautende Vereinbarung.

 

D. Kosten der Dienstleistung und Bezahlung

1. Die Dienstleistungen werden in Kursformaten oder Einzelstunden angeboten. Die Kosten für die Dienstleistung sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Es können durch DOG DOOR und der Kundin beziehungsweise dem Kunden auch andere Dienstleistungspreise im Einvernehmen verhandelt werden. â€‹

2. Die Vergütung der Dienstleistung erfolgt im Regelfall im Voraus durch Überweisung des Rechnungsbetrages auf das Firmenkonto von DOG DOOR. Erst durch den Zahlungseingang auf dem Konto wird die Anmeldung zur Dienstleistung rechtskräftig. Alternative Zahlungsziele können durch DOG DOOR und der Kundin beziehungsweise dem Kunden auch andere Dienstleistungspreise im Einvernehmen verhandelt werden.

 

E. Vertrag, Kündigung, Termintreue

1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

​2. â€‹Aus der Buchung einzelner Dienstleistungen / Kursformate entsteht kein Vertragsverhältnis im Sinne eines „Abonnements“. Die vertraglich gebuchten Dienstleistungen sind im Vorfeld in zeitlichem Umfang definiert und enden nach Ablauf des vereinbarten zeitlichen Umfangs automatisch. 

3. DOG DOOR arbeitet in einem so genannten „Buchungssystem". Hierbei werden die Plätze in Dienstleistungsangeboten fest für die Kundin beziehungsweise den Kunden gebucht. Bei Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung durch die Kundin beziehungsweise den Kunden kann grundsätzlich keine Erstattung der entrichteten Dienstleistungsgebühr erfolgen. Bei individualer Dienstleistung (Einzelstunden) kann eine Stornierung der Buchung bis 72 Stunden vor stattfinden des Termins durch die Kundin oder den Kunden erfolgen, ohne dass eine Verpflichtung zur Vergütung der geplanten Dienstleistung entsteht. Eine im Vorfeld gezahlte Dienstleistungsgebühr wird entweder mit einer Kompensationsbuchung verrechnet oder durch DOG DOOR zurückerstattet. Wird ein Termin weniger als 72 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt die Kundin beziehungsweise der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann. 

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F. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Umstände, die DOG DOOR oder die Kundin beziehungsweise den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Vertragsparteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Vertragspartei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Vertragspartei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Vertragspartei jeweils für sich selbst. Die Vertragsparteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

 

G. Haftung

1. Die Haftung von DOG DOOR für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Kundinnen und Kunden.

2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von DOG DOOR

3. Die Kundin beziehungsweise der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn sie beziehungsweise er auf Veranlassung von DOG DOOR handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.

4. Soweit die Kundin beziehungsweise der Kunde durch DOG DOOR  aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung der Kundin beziehungsweise des Kunden bestehen.

 

H. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen 

Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art von DOG DOOR sind nicht gestattet, es sei denn DOG DOOR und die Kundinnen und Kunden, die auf den Aufnahmen erkenntlich sind stimmen ausdrücklich zu. 

 

I. Unterlagen

Ausgehändigte Unterlagen von DOG DOOR dürfen ohne eine ausdrückliche Zustimmung von DOG DOOR in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und / oder verbreitet werden. 

 

​J. Widerrufsrecht

​1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des BGB § 312g für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum der Kundin beziehungsweise dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Buchungen sind bindend. 

2. ​Im Übrigen gelten die Widerrufsrechte, die sich aus dem BGB ergeben.

 

K. Schlussbestimmugen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser AGBs oder etwaige fehlende Ausführungen berühren nicht die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung. 

Image by Marija Zaric

Datenschutz

L. Information und Einwilligung zu Datenschutz, Datenerhebung und Datenverwendung (gem.DSGVO):

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M. DOG DOOR Hundetraining, Braunschweiger Str. 22, 28205 Bremen, Inhaberin Frau Carmen Boelsen erhebt Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten sowie zur Direktwerbung. 

 

N. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. 

 

O. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Sie können hierzu die Inhaberin der Hundeschule unter der unter I. genannten Geschäftsadresse kontaktieren. 

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P. Bildaufnahmen, Videos- und Tonaufnahmen

Mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos von einzelnen, individuell erkennbaren Personen oder von Video- oder Tonaufnahmen bin ich einverstanden. Die Verarbeitung basiert auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Sie erfolgt zum Zweck der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Dog Door Hundetraining. Die Veröffentlichung erfolgt unter anderem auf der Homepage von Dog Door Hundetraining, in sozialen Medien, wie bspw. Facebook, Instagram, usw. oder auch Printmedien bei Presseartikeln o.ä.

Die Rechteeinräumung an den Fotos und/oder Videos und Tonaufnahmen erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Archivierung und Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Namen oder sonstige personenbezogene Daten werden von uns nicht veröffentlicht, auch nicht als Quelltext zu Bildern und/oder Videos. 

Durch eine Verwendung im Internet können die Fotos und/oder Videos weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechende Daten können damit auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen diese Bilder und/oder Videos verändern, zu anderen Zwecken nutzen oder mit weiteren im Internet verfügbaren Daten verknüpfen und ein Persönlichkeitsprofil erstellen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig auch dann noch abrufbar, wenn diese aus den oben genannten Internetseiten bereits entfernt oder geändert wurden.  

Sie können die Einwilligung jederzeit schriftlich bei Dog Door Hundetraining mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Dies ist insbesondere relevant in Fällen, in denen der Druckauftrag bereits erteilt ist.

Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. 

Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile. 

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P. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

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